Update 21.10.2020
Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden, mehr Informationen direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft & Energie.
„Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein.“
Update 19. August 2020
Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch. Die Verbesserungen betreffen unter anderem:
- Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden.
- Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
- Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
- Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten.
mehr Informationen und Ansprechpartner findest du hier.
Update 23.07.2020
Das Land NRW ergänzt die Überbrückungshilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 €/ Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung stellt hierfür 300 Millionen € bereit.
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe von Bund und Land wie auch die „NRW Überbrückungshilfe Plus“ sind Unternehmende, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahr lagen. Zudem muss eine Prognose für den Umsatzeinbruch für den beantragten Förderzeitraum (Juni bis August) abgegeben werden. Die Antragstellenden erhalten für die Monate Juni bis August Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über vom Antragstellenden beauftragte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende oder vereidigte Buchprüfende.
Mehr Infos findest du auf dieser Seite Überbrückungshilfe NRW
Update 12.05.2020
Meldung vom Land NRW bzgl. der 9.000 € Soforthilfe für Solo-Selbständige:
„Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.“
Zu finden auf dem Landesportal Wir in NRW unter dem Punkt Regelungen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 08. Mai folgendes entschieden:
„Im gerichtlichen Eilverfahren kann eine NRW-Soforthilfe 2020 nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass ohne die Zahlung eine Existenzgefährdung seines Unternehmens vorliegen würde, sondern sich auf eine private Existenzgefährdung beruft.“ Az.: 16 L 787/20
Eine tolle Facebook Gruppe, falls du dich mit anderen Selbständigen und Freiberuflern austauschen möchtest ist diese hier:
https://www.facebook.com/groups/digitalgegencorona/
Nutze die Schwarmintelligenz, du musst ja nicht immer alles alleine schaffen. Ich bin auch dabei!
Seit dem 03. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen (BAFA-Förderung) in Kraft getreten. Es ist gut möglich, dass auch du Anspruch auf die Förderung hast, deshalb kontaktiere mich auf jedenfall telefonisch oder per Email, dann schauen wir, ob und wie ich dich unterstützen kann.
Der Virus legt unser Leben sukzessive lahm und gerade die Kleinen, Freiberufler, bzw. Selbständige, sind davon betroffen.
Umso wichtiger, dass wir Informationen sammeln, die uns nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell unterstützen.
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für Unternehmen zu allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, sollen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Justizministerium bereitet eine entsprechende Regelung vor, die Meldung erschien hier.
Hilfen auf europäischer Ebene findest du hier.
Unterstützung der Bundesregierung
Alle Sofortmaßnahmen, Unterstützungsangebote und Coronavirus-Hotlines für Unternehmen findest du hier
- Unterstützung der Bundesregierung
- Steuerliche Entlastungen für Freiberufler und kleine Unternehmen
- Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen
- Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler)
- Kurzarbeitergeld
- Soforthilfe & Unterstützung der Landesregierung NRW
- Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Der Notfall-KiZ
Steuerliche Entlastungen für Freiberufler und kleine Unternehmen
Für Selbstständige und Unternehmen bieten Bund und Länder derzeit eine Reihe steuerlicher Entlastungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
- Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur bei 50 Prozent)
Kontaktiere das für dich zuständige Finanzamt, welche Regelungen für dich zutreffen und du in Anspruch nehmen kannst.
Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Wenn du davon Gebrauch machen willst, wende dich bitte an dein zuständige Finanzamt bzw. füll das Antragsformular aus.
Corona und die Folgen für deinen Dienstvertrag und für deinen Werkvertrag – ein sehr lesenswerter Blogartikel, den du hier findest.
Grundsicherung für Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler)
Du habt zwar Aufträge, doch euer Einkommen reicht einfach nicht zum Leben? Dann kannst du Grundsicherung beantragen – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.
Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Am besten sprichst du dazu direkt mit deinem Kundenberater bei der Agentur. Die Vermögensprüfung ist ausgesetzt.
Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Die Website der Arbeitsagentur wird dahingehend voraussichtlich angepasst, so dass du das Angebot schnell und unbürokratisch nutzen kannst. Hier besteht bereits ein Corona-FAQ der Arbeitsagentur.
Kurzarbeitergeld
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Dieses muss von den Unternehmen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Kurzarbeit beantragen
Falls du Mitarbeiter beschäftigst, beantrage bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit. So hältst du deine Mitarbeiter, sparst jedoch bei den Lohnkosten. Für den Verdienstausfall bei reduzierter Arbeitszeit springt der Staat ein.
Aufgrund der Coronakrise kannst du Kurzarbeit aktuell bereits in Anspruch nehmen, wenn 10 Prozent deiner Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind – auch rückwirkend ab dem 1. März.
So beantragst du Kurzarbeit:
Zunächst beantragst du Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur – das funktioniert auch online.
Dein Antrag wird überprüft und du bekommst schnellstmöglich einen Bescheid, ob du deine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken kannst.
Aktuell kommt es leider zu Wartezeiten, da die Behörden derzeit einfach überlastet sind. Viele Bundesländer arbeiten derzeit an vereinfachten Verfahren.
Für die Arbeitszeit erhalten die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns – 67 Prozent, wenn bei ein oder mehrere Kinder. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden.
Soforthilfe & Unterstützung der Landesregierung NRW
Informationen und Auskünfte zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen findest du hier
- Liquiditätssicherung (Finanzierung)
- Liquiditätssicherung (steuerliche Maßnahmen)
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
- Überblick über diverse Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten der Partner in Nordrhein-Westfalen
Entschädigung durch Verdienstausfall durch Quarantäne
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und freiberuflich arbeitende Menschen den Verdienstausfall ersetzt.
Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).
Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung
Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Selbständige Kunstschaffende und Publizierende, die in der Künstlersozialkasse versichert sind und von Einnahmeausfällen betroffen sind, können der KSK die geänderte Einkommenserwartung melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Das Formular finden Sie hier
Aktuelle Infos für die Kultur- und Kreativwirtschaft in NRW
Welche Ansprüche oder Möglichkeiten haben Selbstständige bei Umsatzeinbußen, die aufgrund einer verordneten Quarantäne oder aufgrund von abgesagten Veranstaltungen oder Aufträgen entstehen?
Wo finden Selbstständige und freiberuflich arbeitende Menschen direkte fachkundige Hilfe oder Antragsformulare für Entschädigungsanträge?
https://www.creative.nrw.de/news/artikel/rafaela-wilde.html
Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Der Notfall-KiZ
Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen. Mehr Infos dazu hier.
Hilfen anderer Bundesländer
Welche Möglichkeiten es für euch gibt, erfahrt ihr auf den offiziellen Websites der Bundesländer.
Hier findet ihr den direkten Zugang zu Hilfen in eurem Bundesland:
Baden-Württemberg: Infos zur Unterstützung für betroffene Unternehmen
Bayern: Das Bundesland hat am schnellsten reagiert und bietet seit dem 17.03. ein Formular für Soforthilfen an, das euch auf direktem Weg Anträge für verschiedene Hilfsmaßnahmen ermöglicht.
Berlin: Antrag für Liquiditätshilfen sind ab dem 19.03. möglich, mehr Infos zu den Hilfen gibt es bei der Investitionsbank Berlin.
Brandenburg: Ab sofort könnt ihr mit dem Fragebogen für Unternehmen in Brandenburg schnelle finanzielle Unterstützung beantragen.
Bremen: Bei Liquiditätsengpässen könnt ihr euch an die Task Force der Förderbank in Bremen wenden.
Hamburg: Hamburg startet voraussichtlich ab dem 23.03. ein Soforthilfeprogramm: Solo-Selbstständige erhalten nach Beantragung 2500 Euro, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern 5000 Euro. Die IFB Hamburg stellt zudem verschiedene Kreditprogramme zur Verfügung.
Hessen: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen informiert hier über Unterstützungsprogramme während der Corona-Krise.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Zugang zu finanziellen Hilfen wird derzeit noch konzipiert, es gibt jedoch bereits konkrete Infos zu steuerlichen Entlastungen.
Niedersachsen: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bündelt auf seiner Website zahlreiche FAQs, Hotlines und andere wichtige Infos für vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Nordrhein-Westfalen: Ansprechpartner für Liquiditätshilfen findet ihr auf dieser Website zusammengestellt.
Rheinland-Pfalz: Die Landesregierung arbeitet derzeit noch an der konkreten Umsetzung, ihr findet hier jedoch bereits Infos über Hilfsprogramme sowie Ansprechpartner für Selbstständige und Unternehmen.
Saarland: Das kleinste Bundesland stellt auf dieser Seite Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten für direkte Hilfe bereit.
Sachsen: Unternehmen in Schwierigkeiten können sich direkt an das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der Sächsischen Aufbaubank wenden.
Sachsen-Anhalt: Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung fasst alle wichtigen Hilfsprogramme auf seiner Website zusammen.
Schleswig-Holstein: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat ein Infoblatt mit allen Hilfsmaßnahmen der Landesförderinstitute zusammengestellt – inklusive Hotlines zu den Kundenbetreuern!
Thüringen: Die Thüringer Aufbaubank bietet auf ihrer Website Informationen zu Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen.
Du hast weitere Informationen und Tipps?
Dann schreibe sie doch in die Kommentare, ich freu mich darüber!